Wien (PK) – Anhand von Anträgen der Freiheitlichen und der Grünen
debattierte der
Familienausschuss über die Unterstützung von Familien, Kindern und
Jugendlichen. Anknüpfend an einen Antrag der Grünen, die mehr Schutz
und psychosoziale Unterstützung von Kindern und Jugendlichen fordern,
formulierten ÖVP, SPÖ und Grüne im Ausschuss einen eigenen Antrag.
Dieser tritt für verbesserte Maßnahmen der Gewaltprävention an den
Schulen und mehr Unterstützungsangebote für die psychische Gesundheit
von Kindern und Jugendlichen ein. Der Ausschussantrag wurde
einstimmig angenommen. Der ursprüngliche Antrag der Grünen wurde nur
von diesen unterstützt und blieb damit in der Minderheit.
Weitere Anträge der FPÖ und der Grünen wurden mit den Stimmen von
ÖVP, SPÖ und NEOS mehrheitlich vertagt. Die FPÖ tritt etwa für die
nachhaltige Stärkung österreichischer Familien als Grundpfeiler der
Gesellschaft ein. Sie fordert auch die Einführung eines
verfahrensfreien staatlichen Kindesunterhaltsvorschusses und generell
eine rasche Reform des Kindesunterhaltsrechts.
Zur Unterstützung von Familien sprechen sich die Grünen für die
Wiedereinführung der Valorisierung der Familienleistungen ab 2028
sowie für die Ausweitung des Anspruchs auf Familienzeitbonus für
Adoptiv- und Pflegeeltern aus. Die Grünen drängen auch auf die
Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans zur umfassenden Umsetzung
der UN-Sicherheitsratsresolution „Jugend, Frieden und Sicherheit“.
Mehr Schutz und psychosoziale Unterstützung von Kindern und
Jugendlichen
Nach dem furchtbaren Amoklauf an der Schule in Graz dürfe man
nicht zur Tagesordnung übergehen, urgiert Barbara Neßler von den
Grünen in einem Antrag ihrer Fraktion ( 342/A(E) ). Jetzt müsse eine
tiefgehende Analyse der möglichen Ursachen und der bestehenden
Strukturen erfolgen und Prävention in den Mittelpunkt gestellt
werden.
Neben dem Ausbau der psychosozialen Versorgung braucht es nach
Einschätzung der Grünen verstärkt Unterstützungsangebote auch im
außerschulischen Bereich. Einrichtungen wie „Rat auf Draht“ müssten
mit ausreichenden Mitteln ausgestattet und budgetär langfristig
abgesichert werden. Ansetzen möchten die Grünen auch bei den Social-
Media-Plattformen, für deren Nutzung ein höheres Mindestalter gelten
müsse. Weiters wollen die Grünen die Kinder- und Jugendhilfe wieder
in Bundeskompetenz zurückführen sowie die ressortübergreifende
Gewaltprävention in Österreich systematisch stärken und
weiterentwickeln. Die Angebote der psychosozialen Beratung müssten
insbesondere so ausgebaut werden, dass sie Männer, Kinder und
Jugendliche in belastenden Lebenssituationen erreichen.
Anknüpfend an den Antrag der Grünen brachten die Abgeordneten von
ÖVP, SPÖ und NEOS im Ausschuss einen eigenen Antrag mit der Forderung
nach Verstärkung und Weiterentwicklung der Maßnahmen zur Prävention
und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ein. Darin werden etwa
mehr Planstellen für das psychosoziale Unterstützungspotenzial an
Schulen, ein niederschwelliges Angebot an Support und mehr Angebote
der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit gefordert. In einem
gemeinsamen Prozess der Stakerholder seien die Standards der Kinder-
und Jugendhilfe zu überprüfen, lautet eine weitere Forderung. Zudem
solle ressortübergreifend die Gewaltprävention gestärkt werden.
Norbert Sieber (ÖVP) meinte, die Forderungen der Grünen nach mehr
Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in schwierigen Situationen
unterstütze man selbstverständlich. Die Frage der Sozialen Medien
werde Teil der Umsetzung des Digital Service Act sein. Auch sei der
geforderte Ausbau von „Rat auf Draht“ bereits im Laufen. Auch seien
auf Bundesebene bereits Gespräche mit Stakeholdern im Laufen. Daher
werde er den Antrag der Grünen nicht unterstützen, er hoffe aber auf
breite Zustimmung zum Drei-Parteien-Antrag.
Unterstützung für den Zusatzantrag kam auch von Paul Stich (SPÖ)
und Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS). Stich meinte, dass die Frage
der Social-Media-Plattformen erst auf europäischer Ebene geregelt
werden sollte, bevor man an eine nationale Regelung herangehe.
Michael Gmeindl (FPÖ) erklärte, seine Fraktion werde den Antrag
der Koalition unterstützen. Allerdings vermisse er die Einsicht, dass
viele Probleme durch Massenzuwanderung importiert seien. Seine
Fraktionskollegin Ricarda Berger sagte, der Antrag der Grünen fordere
Beschränkungen für die Nutzung von Social Media. Das sei aus Sicht
der FPÖ ein falscher Zugang, da man so Jugendlichen auch wichtige
Informationsquellen vorenthalten würde.
FPÖ für nachhaltige Stärkung österreichischer Familien als
Grundpfeiler der Gesellschaft
Angesichts von multiplen Krisen, von hoher Inflation über
Migrationsdruck bis hin zu wachsender gesellschaftlicher Spaltung,
sei es notwendig, Familien endlich durch gezielte politische
Maßnahmen wirksam zu entlasten, heißt es in einem Antrag der
Freiheitlichen ( 294/A(E) ). Abgeordnete Rosa Ecker (FPÖ) verwies im
Ausschuss insbesondere auf eine Petition der FPÖ-Oberösterreich, die
sich unter anderem für Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung mindestens
bis zum dritten Lebensjahr, die bessere Unterstützung von
Alleinerziehenden sowie von Eltern mit Mehrlingskindern und von
Kindern mit körperlicher und/oder geistiger Beeinträchtigung
einsetzt. Es brauche eine Umkehr, damit sich die Familien die Kinder
auch leisten können, unterstrich Rosa Ecker in der Ausschussdebatte.
Handlungsbedarf bestehe auch bei der Pflege von Angehörigen, die zum
Großteil von Frauen erbracht und „zumindest angemessen
pensionstechnisch honoriert“ werden sollte.
Die Unterstützung von Eltern mit Kindern mit Beeinträchtigungen
sei auch ihr ein großes Anliegen, betonte Abgeordnete Gertraud
Auinger-Oberzaucher (NEOS), die unter anderem auf die geplante
Kindergrundsicherung verwies. Beim Thema Wahlfreiheit vertrete sie
eine andere Haltung als die FPÖ, da eine zu lange
Kinderbetreuungszeit die Rückkehrchancen in den Beruf beeinträchtigen
würde. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) führte ebenso wie ihre
Vorrednerin ins Treffen, dass Österreich bei den Familienleistungen
im internationalen Vergleich sehr weit vorne liege und die
Aufwendungen in diesem Bereich in den letzten Jahren sogar noch um 20
% erhöht worden seien. Außerdem werde mit dem ab 2026 geplanten
Unterhaltsgarantiefonds, der mit 35 Mio. Ꞓ ausgestattet sein soll,
ein weiterer wichtiger Schritt gesetzt. Ihre Fraktion vertrete die
klare Haltung, dass Frauen ein selbstbestimmtes Leben führen sollen
und dass die Bildungschancen der Kinder ausreichend gefördert werden
müssen, konstatierte SPÖ-Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs.
FPÖ für Einführung eines verfahrensfreien und kurzfristigen
staatlichen Kindesunterhaltsvorschusses
Der Kindesunterhalt stelle eine wesentliche finanzielle Säule für
das tägliche Leben vieler Familien und Alleinerziehenden dar, betonen
die freiheitlichen Abgeordneten Rosa Ecker und Harald Stefan in einem
Entschließungsantrag ( 251/A(E) ). Da derzeit die betroffenen
Elternteile oftmals mit langwierigen Verwaltungs- oder
Gerichtsverfahren konfrontiert seien, setzen sie sich für eine
unbürokratischere Lösung in Form eines „verfahrensfreien, kurzfristig
gewährten staatlichen Unterhaltsvorschusses“ ein.
Es sei nicht akzeptabel, dass Kinder unter dem Fehlverhalten
eines Elternteils leiden müssten und der Staat noch dazu zögere,
rasch und zielgerichtet Hilfe zu leisten, sagte FPÖ-Abgeordnete Rosa
Ecker im Ausschuss. Der ab 2026 geplante Unterhaltsgarantiefonds sei
zwar ein wichtiger Schritt, er werde aber nicht ausreichen.
Margreth Falkner (ÖVP) sah im Vorschlag der FPÖ keine Vorteile
gegenüber dem aktuellen System, sondern vielmehr die Gefahr, dass
vorschnell ausbezahlte Gelder zurückgefordert werden müssten und
dadurch Alleinerziehende erst wieder in finanzielle Schwierigkeiten
geraten könnten. Norbert Sieber (ÖVP) und Bernhard Herzog (SPÖ)
stimmten überein, dass der geplante Unterhaltsgarantiefonds eine
sinnvolle Ergänzung des bestehenden Systems sei. Falls der Fonds
tatsächlich nicht ausreichen sollte, werde man weitere Maßnahmen
überlegen, sagte Herzog in der Begründung seines Vertagungsantrags.
FPÖ fordert rasche Reform des Kindesunterhaltsrechts
Längst überfällig ist nach Meinung der Freiheitlichen auch eine
Reform des Kinderunterhaltsrechts. Ricarda Berger (FPÖ) kritisierte,
trotz jahrelanger Diskussionen gebe es noch immer gravierende Lücken
im Unterhalts- und Unterhaltsvorschusssystem. Eine umfassende Reform
des Unterhaltsrechts sei notwendig, die eine deutliche Beschleunigung
sämtlicher Verfahren in Zusammenhang mit Kindesunterhalt bewirke.
Zudem fordere die FPÖ staatliche Unterhaltsvorschüsse bis zum Ende
der Ausbildung sowie die vorrangige Behandlung laufender
Unterhaltszahlungen bei Lohnpfändungen und Insolvenzverfahren ( 287/A
(E) ).
NEOS-Abgeordnete Auinger-Oberzauchinger sagte, eine notwendige
Reform des Unterhaltsrechts müsse gemeinsam mit einer umfassenden
Familienrechtsreform gedacht werden. SPÖ-Abgeordneter Herzog stimmte
zu, dass das Unterhaltsrecht verbesserungsbedürftig sei. Da das
Justizministerium aber bereits umfassende Überlegungen zu einer
Reform anstelle, sehe er die Vertagung des Antrags als
gerechtfertigt.
Grüne: Jungen Menschen ein Aufwachsen in Frieden und Sicherheit
garantieren
Da junge Menschen von globalen Krisen stark betroffen seien,
sollten sie auch eine Schlüsselrolle als Gestalter von
internationaler Friedens- und Sicherheitspolitik spielen, fordern die
Grünen ( 298/A(E)) . Wichtig sei, nicht nur über sie, sondern auch
mit ihnen zu sprechen. Dazu solle ein nationaler Aktionsplan zur
umfassenden Umsetzung der UN-Sicherheitsratsresolution „Jugend,
Frieden und Sicherheit“ beitragen. Dieser müsste auch systematisch in
der österreichischen und europäischen Sicherheits- und Jugendpolitik
verankert werden. Dabei solle das Aufwachsen im Frieden und die
aktive Partizipation junger Menschen in den Mittelpunkt stellen.
Michael Gmeindl (FPÖ) konnte dem Antrag der Grünen wenig
abgewinnen, da er zu stark „ideologiebeladen“ sei. Viele Forderungen
seien bei näherer Betrachtung der Versuch, den Jugendliche bestimmte
Sichtweisen aufzuzwingen.
Lukas Brandweiner (ÖVP) verwies auf zahlreiche Schritte des
Bundeskanzleramts und der Ministerien, um die Partizipation von
Jugendlichen zu stärken. Die bereits bestehende Jugendstrategie solle
noch ausgebaut werden. Vor diesem Hintergrund sehe er eine Vertagung
des Antrags als gerechtfertigt an. Dieser Sicht schloss sich auch
Paul Stich (SPÖ) an.
Grüne für Wiedereinführung der Valorisierung der
Familienleistungen ab 2028
Die automatische Anpassung der Familienleistungen an die
Inflation stellt nach Ansicht der Grünen ein zentrales Instrument zur
Sicherung der Kaufkraft und sozialen Absicherung dar. Die nun
beschlossene Aussetzung der Valorisierung für die Jahre 2026 und 2027
sei ein Sparen an der falschen Stelle und treffe Frauen in besonderem
Maße, kritisierte Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne) im Ausschuss.
Die Grünen seien daher dafür, dass die automatische Valorisierung der
Familienleistungen jedenfalls ab dem Jahr 2028 wieder in Kraft trete
( 331/A(E) ).
Seitens der FPÖ unterstützte Rosa Ecker die Forderung nach
Wiedereinführung der Valorisierung. Johannes Gasser (NEOS) hielt dem
entgegen, dass Österreich bereits sehr hohe Geldleistungen für
Familien habe, weshalb künftig stärker auf Sachleistungen gesetzt
werden solle. Hier sei abzuwarten, bis die Effekte besser beurteilt
werden könnten, weshalb er die Vertagung des Antrags befürworte. ÖVP-
Abgeordneter Thomas Elian verwies auf die budgetären Notwendigkeiten
und meinte, die Familienleistungen würden nicht gekürzt, sondern auf
hohen Niveau stabil gehalten.
Grüne: Ausweitung des Anspruchs auf Familienzeitbonus für Adoptiv
– und Pflegeeltern
Die Grünen setzen sich für die Ausweitung des Anspruchs auf
Familienzeitbonus („Papamonat“) auf Adoptiv- und Pflegeeltern ein.
Derzeit würden Adoptiv- und Pflegeeltern deutlich benachteiligt, da
die Anspruchsfrist an den Zeitpunkt der Geburt des Kindes gekoppelt
sei und 121 Tage betrage, stellte Barbara Neßler (Grüne) fest. Bei
Kindern, die erst zu einem späteren Zeitpunkt adoptiert oder in
Pflege genommen werden, sei somit keine Beantragung mehr möglich. Das
Familienzeitbonusgesetz solle dahingehend geändert werden, dass die
Anspruchsfrist mit dem Zeitpunkt der Inpflege- oder Inobhutnahme bzw.
der Rechtswirksamkeit der Adoption beginne ( 332/A(E) ).
Seitens der Freiheitlichen sprach sich Ricarda Berger für die
Gleichstellung von Adoptiv- und Pflegeeltern aus. Norbert Sieber (ÖVP
) verwies auf eine bereits eingerichtete Arbeitsgruppe zum Thema
Väterbeteiligung und begründete damit seinen Vertagungsantrag.
Christian Oxonitsch meinte, er sehe die Lücke ebenfalls und hoffe,
dass die Arbeitsgruppe bald ein Ergebnis vorlegen könne. (Fortsetzung
Familienausschuss) sox