Wien (PK) – Schon vor längerem hat die FPÖ die Einsetzung eines
Untersuchungsausschusses zum „Fall Pilnacek“ und zur Corona-Politik
der Regierung angekündigt, nun liegt das entsprechende Verlangen (
1/US ) vor. Abgeordneter Christian Hafenecker nutzte die von der FPÖ
beantragte Sondersitzung des Nationalrats dazu, um das Vorhaben auf
den Weg zu bringen. Unter dem Titel „ÖVP-Machtmissbrauchs-
Untersuchungsausschuss“ wollen er und seine Fraktionskolleg:innen zum
einen die Ermittlungen rund um den Tod des ehemaligen Spitzenbeamten
im Justizministerium Christian Pilnacek und die Umstände, die zu
dessen Tod führten, durchleuchten. Zum anderen steht der behördliche
Umgang mit Corona-Demonstrationen und „regierungs- und
maßnahmenkritischen Bürgern“ im Fokus.
Die FPÖ ortet in beiden Fällen den Verdacht einer unsachlichen
bzw. rein parteipolitisch motivierten Einflussnahme auf Organe der
Strafjustiz und der Sicherheitsbehörden sowie auf unabhängige Medien.
Interne und externe Kritik an Regierungshandeln sei „systematisch
unterdrückt“ worden, mutmaßlich aus „korruptiv motivierten“ Gründen,
heißt es unter anderem im U-Ausschuss-Verlangen. Vorrangig im Visier
hat die FPÖ dabei die ÖVP, aber auch das in der letzten
Legislaturperiode von den Grünen geführte Justizressort soll unter
die Lupe genommen werden. Man müsse „die politischen wie
administrativen Mechanismen offenlegen, durch die mutmaßlicher
Machtmissbrauch, Korruption und Repression über Jahre hinweg
ermöglicht und weiter angefacht wurden“, umreißt Hafenecker die dem
Untersuchungsausschuss von der FPÖ zugedachte Aufgabe. Er sieht das
als einen „notwendigen Schritt zur demokratischen Kontrolle und zur
Wiederherstellung rechtsstaatlicher Integrität“.
Im „Fall Pilnacek“ will die FPÖ konkret etwa untersuchen, ob es
im Zuge der Spurensicherung am Auffindungsort des suspendierten
Justizbeamten, bei der Obduktion, der Sicherstellung und Auswertung
von Datenträgern und weiteren Ermittlungsschritten zu
parteipolitischen Einflussnahmen gekommen ist. Dabei ist unter
anderem vom „unbefugten Entfernen von Beweismitteln“, einer
„Verfälschung von Ermittlungsergebnissen“, „Behinderungen“ der
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und von einer
„gezielten strafrechtlichen Verfolgung“ von Journalisten, die an der
Aufarbeitung der Vorgänge beteiligt gewesen seien, die Rede. Auch
glaubt die FPÖ, dass mögliche Zusammenhänge zwischen Pilnaceks Tod
und dessen Kontakte zur ÖVP bei den Ermittlungen vernachlässigt
worden seien.
In Zusammenhang mit der Corona-Politik der Regierung hinterfragt
die FPÖ unter anderem die Untersagung von Demonstrationen, die
Beobachtung regierungs- und maßnahmenkritischer Versammlungen durch
den Staatsschutz „ohne klar erkennbare sicherheitspolizeiliche
Notwendigkeit“ sowie „unverhältnismäßige oder unsachliche
Polizeikontrollen im öffentlichen Raum“. Außerdem hegt sie den
Verdacht, dass die Politik auf Mitglieder in diversen Corona-
Krisenstäben in unzulässiger Weise Einfluss genommen und
Überwachungsmaßnahmen gegen die Corona-kritische Szene und
Einzelpersonen veranlasst hat. Auch etwaige (versuchte)
Einflussnahmen auf die Berichterstattung unabhängiger Medien zu
diesem Themenkomplex und die von der Regierung gesetzten Maßnahmen
zur Bekämpfung von „Fake News“ sollen untersucht werden.
Die FPÖ ist überzeugt, dass das von ihr eingebrachte Verlangen
allen verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Der
Untersuchungsgegenstand sei „hinreichend bestimmt“, der
Untersuchungszeitraum klar abgegrenzt und ein inhaltlicher
Zusammenhang zwischen den Beweisthemen gegeben, wird unter anderem in
der Begründung hervorgehoben.
Über das Verlangen wird auf Wunsch der FPÖ nach der Dringlichen
Anfrage eine erste Debatte stattfinden. Danach sieht die
Geschäftsordnung des Nationalrats eine Zuweisung an den
Geschäftsordnungsausschuss vor. (Schluss) gs