EU-Ausschuss beriet über Biotech Act

Wien (PK) – Mit dem Biotech Act der Europäischen Union befasste sich
heute der EU
-Ausschuss des Bundesrats . Es handelt sich dabei um ein EU-
Maßnahmenpaket zur Förderung biotechnologischer Innovationen und
industrieller Kapazitäten. Außerdem behandelten die Mandatarinnen und
Mandatare einen Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur
Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen.

EU-Pläne zu Biotechnologie und Organtransplantationen

Zum Biotech Act der Europäischen Union zählen Vorschläge für eine
Richtlinie und eine Verordnung. Der Entwurf der Richtlinie bot heute
Grundlage für eine Debatte im Ausschuss. Dieser Entwurf adressiert
das Inverkehrbringen genetisch veränderter Mikroorganismen (GVM)
sowie die Aufbereitung und Transplantation von Organen und zielt auf
eine grundlegende Vereinfachung, Beschleunigung und Flexibilisierung
der bestehenden Regelungsrahmen ab. Zentrales Element ist laut
Information aus dem Gesundheitsministerium die Einführung einer neuen
Risikokategorie für GVM mit geringem Risiko. GVM sollen künftig einem
vereinfachten und beschleunigten Zulassungsverfahren unterliegen.

Mit einer einheitlichen Länderstellungnahme setzen sich die
österreichischen Bundesländer für eine Überarbeitung des
Richtlinienvorschlags ein – insbesondere im Hinblick auf dessen
praktische Umsetzbarkeit. Zudem sollten die zentralen Bestimmungen im
Basisrecht verankert werden und die Auslagerung einzelner Vorgaben in
delegierte Rechtsakte oder Durchführungsakte auf ein „notwendiges
Ausmaß“ beschränkt werden, so die Forderung der Bundesländer. Auch
zwei Experten aus dem Gesundheitsministerium betonten im Ausschuss,
dass die „große Anzahl“ der vorgesehenen delegierten Rechtsakte
kritisch zu sehen sei. In den Verhandlungen poche Österreich daher
darauf, dass diese nur unter Einbeziehung der nationalen Expertinnen
und Experten erarbeitet werden dürfen, so die beiden Experten.

Österreich habe hohe Standards bei Organtransplantationen, sagte
Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) und sprach sich gegen zusätzliche
Bürokratie aus. Auch Julia Deutsch (NEOS/W) betonte, dass ein höherer
bürokratischer Aufwand nicht zu Verzögerungen bei
Organtransplantationen führen dürfe. Die Experten des
Gesundheitsministeriums legten dar, dass der Entwurf der Richtlinie
nicht auf zusätzliche Genehmigungen bei der Entnahme von Organen
abziele, sondern auf die Genehmigung von damit verbundenen Prozessen
und Verfahren.

Bernadette Geieregger (ÖVP/N) erkundigte sich nach den Plänen
hinsichtlich der „Aufbereitung“ von Organen. Der zuständige Experte
des Gesundheitsministeriums sagte, dass der Begriff „Aufbereitung“
durch die vorgesehene Richtlinie erstmals unionsrechtlich definiert
und systematisch vom Begriff der „Transplantation“ abgegrenzt werden
solle. Ein bislang fragmentierter Regelungsbereich, der national
individuell festgelegt wurde, solle dadurch kohärent strukturiert
werden und den aktuellen Stand medizinischer und technologischer
Entwicklungen besser abbilden.

Claudia Arpa (SPÖ/K) und Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O) sprachen die
Themen Lebensmittel und Landwirtschaft an. Sie fragten, ob die neuen
Regelungen darauf abzielen, genetisch veränderte Mikroorganismen (GVM
) in diesen Bereichen einzusetzen. Der zuständige Experte des
Gesundheitsministeriums sagte, dass vom Richtlinienentwurf nur GVM
aus der risikofreien Kategorie betreffe. Diese könnten beispielsweise
bei Düngemittel zum Einsatz kommen.

Kampf gegen den illegalen Waffenhandel

Im zweiten Teil des Ausschusses ging es um den Kampf gegen den
illegalen Handel mit Feuerwaffen in der EU. Diesen stuft die
Europäische Kommission als eine der größten Bedrohungen für die
innere Sicherheit der EU ein. Daher soll der Handel zusammen mit
Straftaten im Zusammenhang mit Feuerwaffen effektiver über eine
verbesserte grenzüberschreitende Zusammenarbeit bekämpft werden. Dazu
hat die Kommission im Februar einen Richtlinienvorschlag vorgelegt.

Eine Expertin des Justizministeriums wies darauf hin, dass die
Europäische Kommission erstmals in diesem Bereich tätig werde und es
bisher noch keine Richtlinie gebe, die auf die Bekämpfung des
illegalen Waffenhandels abziele. Außerdem legte sie dar, dass die
vorgeschlagene Richtlinie unter anderem die Registrierung
beschlagnahmter Feuerwaffen und den Austausch dieser Daten vorsehe.

In den neuen Regelungen soll laut der Expertin außerdem das Thema
„Blue Prints“ aufgegriffen werden. Gemeint sind damit Baupläne von
Waffen, die im Internet kursieren und anhand derer mithilfe von 3D-
Druckern Waffen hergestellt werden können. Dieser Bereich sei bislang
vollständig ungeregelt, sagte die Expertin und plädierte dafür, das
Thema umfassend zu prüfen und im Detail zu verhandeln. Zudem werde
derzeit auf europäischer Ebene abgeklärt, ob in die weiteren
Verhandlungen der Richtlinie Vertreterinnen und Vertreter aller
Schengen-Staaten miteinbezogen werden, da dieser Themenbereich für
den gesamten Schengen-Raum von Relevanz sei.

Christoph Thoma (ÖVP/V) begrüßte Maßnahmen zum Kampf gegen den
illegalen Handel mit Feuerwaffen und sprach das Thema Datenschutz
sowie mögliche Folgen für Jägerinnen und Jäger, Sportschützinnen und
Sportschützen sowie den Handel an. Auch Günther Ruprecht (ÖVP/St) sah
es positiv, dass sich die Europäische Union mit diesem Thema
beschäftigt, bezeichnete den aktuellen Richtlinienentwurf aber als
„derzeit noch unausgegoren“. Anpassungsbedarf sah auch Julia Deutsch
(NEOS/W) und verwies auf „fehlende Kohärenz“ beispielsweise in Bezug
auf vorgesehene Verjährungsfristen.

Claudia Arpa (SPÖ/K) fragte nach dem weiteren Zeitplan und ob
eine mögliche Miteinbeziehung der Nicht-EU-Mitgliedstaaten aus dem
Schengen-Raum in die Verhandlungen zu Verzögerungen führen würde. Die
Expertin des Justizministeriums meinte dazu, dass es aufgrund der
vielen noch offenen Fragen positiv zu werten wäre, wenn die
Verhandlungen nicht zu schnell abgeschlossen werden würden. (Schluss)
bea