2. Wiener Landtag (6)

Wien (OTS) – StRin Mag. Ulrike Nittmann (FPÖ) kritisierte die
„Beschneidung“ des
Interpellationsrechts des Gemeinderats, die in diesem
Gesetzesvorhaben geplant sei. Dies sei eine „Ausschaltung der
Oppositon“. Mandatar*innen seien nicht eingebunden worden, obwohl die
Stadtverfassung geändert werde. Es gefalle ihr „überhaupt nicht“, wie
die Regierungsmehrheit mit der Opposition in Wien umgehen würde.
Eineinhalb Jahre Zeit seien seit Inkrafttreten des
Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes Zeit gewesen, diese hätte
man verstreichen lassen. Ihre Kritik richtete Nittmann vor allem
daran aus, dass in der Formulierung des neuen Verfassungsgesetzes das
Recht auf Information vom einzelnen Gemeinderat auf den Gemeinderat
als Kollegium (via Mehrheit) übergehen werde. Dieses Vorgehen nannte
sie „absurd“ und eine „vertane Chance“. Sie frage sich, warum die
Regierungsmehrheit eine „Schlechterstellung“ der*des einzelnen
Gemeinderät*in gegenüber jeder*jedem anderen Bürger*in wolle, schloss
sie ab.

LAbg. Mag. Thomas Reindl (SPÖ) erklärte, dass es beim
Informationsfreiheitsgesetz um die Pflicht gehe, proaktiv das Tun und
Handeln in Kommune, Land und Bund offenzulegen und Informationen
darüber zugänglich zu machen. Es gebe jedoch trotzdem gewisse
Geheimhaltungspflichten, welche im Gesetz ausgewiesen werden. Zu
diesen gehörten etwa außenpolitische Gründe, nationale Sicherheit,
öffentliche Sicherheit, Abwehr eines „erheblichen“ wirtschaftlichen
Schadens und andere. All das sei klar geregelt und es sei keinesfalls
der Fall, dass Rechte von Abgeordneten beschnitten worden seien. Es
sei „sehr große Transparenz“ ermöglicht worden, indem „in Eigenregie“
in Wien beispielsweise Tätigkeitsberichte, Studien, Gutachten,
Stellungnahmen oder Verträge über 100.000 Euro frei zugänglich auf
der Internetpräsenz der Stadt veröffentlicht werden. Wien brauche
sich „nicht zu verstecken“, sondern stehe in Sachen Transparenz in
„prominenter Reihe“ mit anderen Bundesländern. Die Forderung, dass
sich die gesamte Verwaltung jedoch „nackt ausziehen“ solle, die halte
er für „fahrlässig“, so Reindl. Es gebe schließlich auch ein „höheres
Gut“, das zu beschützen sei.

LAbg. Mag. Dr. Michael Trinko (SPÖ) erklärte, dass mit der in
manchen Fällen weiterhin bestehenden Amtsverschwiegenheit keineswegs
die Rechte der Opposition oder von Abgeordneten beschnitten werden.
Es werde der „Verlust“ von Rechten kritisiert, die schon zuvor nicht
bestanden hätten. Er unterlegte sein Argument mit detaillierten
Zitaten aus dem bestehenden Informationsfreiheitsgesetz und dem
geplanten Wiener Gesetz.

LAbg. David Ellensohn (GRÜNE) erklärte, dass die
Geheimhaltungspflicht nicht gegenüber Mitgliedern des Landtages
gelten sollte und verlangte einen entsprechenden Zusatz. Es sei aus
dem vorliegenden Gesetzesentwurf herauszulesen, dass es „der
politische Wille der Sozialdemokratie“ sei, Rechte der Abgeordneten
einzuschränken. Darauf habe man seitens der Opposition hingewiesen,
sei jedoch auf taube Ohren gestoßen – anders als die ÖVP und die FPÖ
in Oberösterreich, die Ellensohn als Beispiel anführte, wo es eine
entsprechende Änderung gegeben habe. Diese Tatsache nannte er
abschließend eine „Bankrotterklärung“ der Wiener Regierungskoalition.

LAbg. Harald Zierfuß (ÖVP) erinnerte an die „Aushebelung des
Oppositionsrechts“, welche bereits im letzten Jahr bei der
Beschränkung der Redezeiten passiert sei. Die aktuelle Debatte wäre
schneller und konstruktiver verlaufen, hätte es einen Willen gegeben,
dem Antrag der grünen Fraktion zuzustimmen. Damit könnte die eingangs
genannte „Beschneidung“ abgewendet werden können, so Zierfuß, und
rief dazu auf, dem Änderungsantrag der Grünen zuzustimmen.

Der Abänderungsantrag der Grünen fand mit den Stimmen von FPÖ,
Grünen und ÖVP keine Mehrheit.

Der vorliegende und debattierte Gesetzesentwurf wurde in erster
und zweiter Lesung mit den Stimmen von SPÖ und Neos angenommen.

Die 2. Sitzung des Wiener Landtags in der laufenden Wahlperiode
endete um 14:37.

Zwtl.: Service

In der Informationsdatenbank des Wiener Landtages und
Gemeinderates (INFODAT) unter www.wien.gv.at/infodat können Reden,
Debattenbeiträge, Beschlüsse, Anfragen, Anträge, Gesetzesentwürfe und
Landesgesetzblätter nach verschiedenen Kriterien abgerufen werden.
Dabei wird Zugriff auf die zugehörigen Videos und Originaldokumente (
sofern elektronisch vorhanden) geboten. (Schluss) jaz