Der NÖ Handwerkerbonus 2018

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Obwohl im vergangenen Jahr der Handwerkerbonus im Rahmen der Bundesebene auslief, müssen Bauherren im Jahr 2018 nicht zwangsläufig darben. Seit dem 1. Jänner 2018 gibt es nämlich den NÖ Handwerkerbonus. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmerinnen und Unternehmer können von diesem innovativen Bonus profitieren. Wir zeigen im Folgenden auf, wie Sie diesen Bonus für sich lukrieren können.

Handwerkerbonus für das Jahr 2018 sinnvoll nutzen

Sanierungen, Umbauarbeiten, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten: irgendetwas fällt im Eigenheim oder in Mietwohnungen immer an. Dabei müssen es nicht immer große Bauarbeiten sein. Auch beim

  • Neuanstrich von Wänden,
  • Verlegen von Bodenbelegen
  • Austausch von Türen und Fenstern
  • Erneuern von sanitären Anlagen
  • Modernisieren von Wasserinstallationen
  • Erhaltung und Wartung von Heizungsanlagen
  • Dämmungserneuerung von Fassaden, Dächern etc.

oder dergleichen entstehen oft horrende Kosten. Seit dem 1. Jänner 2018 lassen sich nunmehr Kosten, die durch Handwerkerinnen / Handwerker anfallen, mit bis zu 20 Prozent bezuschussen.

Hinweis: Der NÖ Handwerkerbonus 2018 umfasst Arbeitsleistungen durch Handwerkerin / Handwerker sowie deren Anfahrt (jedoch exkl. Umsatzsteuer). Nicht unterstützt werden allerdings Materialaufwendungen, Erstellen von Energieausweisen, Kaminkehrarbeiten, Ablesen von Verbrauchszählern und ähnliches.

Dieser Kostenrahmen wird unterstützt

Obwohl Modernisierungen und Umbauarbeiten dank des NÖ Handwerkerbonus 2018 unterstützt werden, können im Großen und Ganzen nur 20 Prozent einer jeden Maßnahme aufgefangen werden. Dabei beträgt der maximale Satz 600 Euro und die Mindestförderung 40 Euro. So lassen sich in etwa Kostenboni im Rahmen von 200 bis 3.000 Euro erzielen.

Derzeit wird eine Gesamtsumme von round about 3,5 Millionen Euro für den Handwerkerbonus in Niederösterreich gewährt. Diese werden mit 3,25 Millionen Euro vom Land sowie 250.000 Euro aus dem Gewerbe und Handwerk sowie der WKNÖ unterstützt.

Gewisse Voraussetzungen müssen  gegeben sein

Wer den Handwerkerbonus in Anspruch nehmen möchte, muss für den Antrag ein paar gewichtige Voraussetzungen erfüllen.

  • Antrag ist stets von einer natürlichen Person zu stellen, die nutzungsberechtigt oder Eigentümerin / Eigentümer ist.
  • Bei dem Förderungsobjekt muss es sich um eine Wohnung, ein Reihenhaus oder um Eigenheim handeln, welches sich in Niederösterreich befindet und baurechtlich bereits fertiggestellt ist.
  • Für jedes Projekt darf nur ein Antrag gestellt werden.
  • Das Projekt muss als Hauptwohnsitz bewohnt sein.
  • Die Leistung muss ab dem 1. Jänner 2018 von einem Unternehmen, dessen Sitz in Niederösterreich befindlich ist, erbracht werden.
  • Die Fördermaßnahme ist beendet, wenn der Handwerkerbonus i. H. v. 3,5 Millionen Euro aufgebraucht ist.

Wichtig: Der NÖ Handwerkerbonus 2018 ist nicht mit anderweitigen Zuschüssen der NÖ Wohnbauförderung, die nicht rückzahlbar sind, kombinierbar.

Das ist bei der Einreichung des Antrages maßgeblich

Damit der NÖ Handwerkerbonus 2018 auch bewilligt werden kann, sollten neben dem Antrag auch sämtliche Rechnungen nebst Zahlungsnachweise beigefügt werden. Wichtig ist zudem, dass sämtliche Rechnungsbelege auf die Antragstellerin / den Antragssteller und somit die Förderbewerberin / den Förderbewerber ausgestellt sind. Zudem sollte auf der Rechnung

  • die vollständige Adresse des Förderprojektes
  • der Zeitraum der erbrachten Leistung sowie
  • die Arbeitsleistungen nebst Fahrtkosten

klar ersichtlich sein.

Tipp: Der NÖ Handwerkerbonus soll natürlich für Eigenheimbesitzerinnen / Eigenheimbesitzer einen gewissen Anreiz schaffen. Hierbei sollen Unternehmen gefördert und die Konjunktur vorangetrieben werden. Alles in allem können ungefähr 14.000 Unternehmen in Österreich von dem neuen Konzept profitieren.